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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/25 „Bergedorfer Str. Süd“

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/25 „Bergedorfer Straße Süd“ der Stadt Geesthacht nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung am 13. Februar 2018 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/25 für das Gebiet, welches wie folgt umgrenzt wird

Im Norden:     von dem Flurstück 10302 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Osten:       durch die Bergedorfer Straße
Im Süden:      von den Flurstücken 849, 4032, 1272, 8172 und 384 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Westen:    durch die Mühlenstraße


und die Begründung liegen vom 19. März 2018 bis 20. April 2018 im Rathaus Geesthacht, 4 Etage, Markt 15 , 21502 Geesthacht während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Grundeigentümer hat sich dazu entschlossen den rückwärtigen Bereich der Bergedorfer Straße 26 zu bebauen. Das Bauvorhaben sieht die Verortung von 14 Wohneinheiten vor, die Implementierung eines Dienstleisters für ambulante Zwecke rundet das Wohnkonzept ab. Die geplanten Wohnungen sind so konzipiert, dass insbesondere für ältere Menschen ein langes Verbleiben in der eigenen Wohnung möglich ist. Das Haus bietet darüber hinaus auch zwei größere Familienwohnungen, sodass ebenfalls die Vorzüge von Wohnkonzepten der mehrgenerationalen Nutzung verwirklicht werden können.

Zusätzlich werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.geesthacht.de/öffentliche-auslegungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Geesthacht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Geesthacht, den 28.02.2018

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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