Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. IV/6 "Sportanlage - VFL Geesthacht"
Plangebiet:
Flurstück 18/4 sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Flurstücks 18/1 (Regenrückhaltebecken), nördlich der Mercatorstraße und östlich des Flurstücks 18/5 im Flur 3 der Gemarkung Fahrendorf.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 22. Januar 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. IV/6 „Sportanlage - VFL Geesthacht“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der bestehenden Tennisanlage zu einem Sportzentrum zu schaffen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §2 Abs.1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.
Geesthacht, den 20. Febuar 2018
Olaf Schulze
Bürgermeister