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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht 

Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. IV/6 "Sportanlage - VFL Geesthacht"

Plangebiet:

Flurstück 18/4 sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Flurstücks 18/1 (Regenrückhaltebecken), nördlich der Mercatorstraße und östlich des Flurstücks 18/5 im Flur 3 der Gemarkung Fahrendorf.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 22. Januar 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. IV/6 „Sportanlage - VFL Geesthacht“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der bestehenden Tennisanlage zu einem Sportzentrum zu schaffen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §2 Abs.1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.

 

Geesthacht, den 20. Febuar 2018

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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