Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von den Flurstücken 838 und 745 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
im Osten: durch die Mühlenstraße
im Süden: von den Flurstücken 6867, 3192 und 3191 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
im Westen: von den Flurstücken 3191, 745 und 3409 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 22. Januar 2018 beschlossen, für das o.g. Plangebiet, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan I/ 26 „Wohnpark Mühlenstraße“ aufzustellen. Der Grundeigentümer beabsichtigt eine Umnutzung des Gebietes. Mit der Umsiedelung des Gewerbebetriebes soll das Grundstück zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Insgesamt sind 140 bis 170 Wohneinheiten geplant.
Die vorgesehene Bebauung wäre ohne eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I/5 nicht möglich. Der B-Plan Nr. I/5 setzt für das Plangebiet eine II-Geschossigkeit fest. Die Neuplanung beabsichtigt III-IV Vollgeschosse.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.
Geesthacht, den 23. Januar 2018
Olaf Schulze
Bürgermeister