Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 10. November 2017 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Dezember 2017 erteilt.
Geesthacht, den 18.01.2018
Olaf Schulze
Bürgermeister