Aufgrund der §§ 4, 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 10.11.2017 folgende 4. Änderungssatzung zur Bildung von sonstigen Beiräten erlassen:
Artikel 1
I Allgemeine Vorschriften
§ 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Beiräte sind Einrichtungen der Selbstverwaltung der Stadt. Sie sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Außenwirkung im Namen der Stadt abzugeben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Geesthacht, den 16.11.2017
Olaf Schulze
Bürgermeister