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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten vom 01.04.1998

Aufgrund der §§ 4, 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 10.11.2017 folgende 4. Änderungssatzung zur Bildung von sonstigen Beiräten erlassen:

Artikel 1

I Allgemeine Vorschriften

§ 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 erhält folgende Fassung:

Beiräte sind Einrichtungen der Selbstverwaltung der Stadt. Sie sind nicht berechtigt, Erklärungen mit Außenwirkung im Namen der Stadt abzugeben.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Geesthacht, den 16.11.2017

Olaf Schulze
Bürgermeister

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