Aufgrund von Fäll- und Aufräumarbeiten ist das Betreten des Friedhofes bis auf Weiteres verboten.
Für den Besuch von Trauerfeiern oder Bestattungen ist das Betreten des Geländes gestattet. Für diese Fälle weist die Stadt Geesthacht darauf hin, dass der direkte Weg zur Kapelle und zu den Grabstätten zu nutzen ist.
Es besteht die Gefahr, dass gebrochene Äste und ausgerissene Bäume und Äste, die sich in anderen Bäumen verfangen haben, nachträglich herab- oder umfallen. Weitere Regenfälle weichen den Boden zusätzlich auf, so dass beschädigte Bäume auch nach dem Sturm noch umfallen können.
Den Anweisungen der Friedhofsmitarbeiter und der mit der Fällung beauftragten Firmen ist daher zwingend Folge zu leisten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Geesthacht nicht geltend gemacht werden können.
Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung - aufgrund einer Vielzahl zu erwartender Anfragen ist die Erreichbarkeit jedoch eingeschränkt; bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Anrufbeantworters.