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Landtagswahl 2017 - Briefwahl

Anstelle der Stimmabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

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