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Landtagswahl 2017 - Stimmabgabe

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr in rd. 2 600 Wahlbezirken ihre Stimmen abzugeben. Diese Wahlbezirke werden von den Gemeindewahlbehörden nach rein wahlorganisatorischen Gesichtspunkten ausgewählt und abgegrenzt. Sie haben eine ausschließlich eine wahltechnische Bedeutung. Je Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand berufen, der sich jeweils aus bis zu zehn für ihre Gemeinde ehrenamtlich tätigen Wahlberechtigten zusammensetzt.

Um den Grundsatz der geheimen Wahl zu gewährleisten, muss die Wählerin oder der Wähler nach Feststellung der Wahlberechtigung den Stimmzettel in der Wahlkabine kennzeichnen, zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen. Im Wahlraum darf niemand Kenntnis von ihrer oder seiner Stimmabgabe erlangen. Unmittelbar nach Schluss der Wahlhandlung findet die öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand statt.

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