Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/3C 3. Änderung „Hafencity“
Plangebiet: Nördlich angrenzend an den städtischen Hafen, südlich der Steinstraße sowie Teile der Steinstraße, Flurstücke 9141, 9142, 11461, 12249, 12250, 12251, 12252, 12256, 12259, 12260, 12263, 12297 sowie Teile der Flurstücke 4430, 12266, 12267 und 12346.
Übersichtsplan:
Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 13. Dezember 2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/3C 3. Änderung „Hafencity“, der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung werdem
Die Stadt Geesthacht hat in der Vergangenheit den Bebauungsplan Nr. I/3 C sowie die 1. Änderung aufgestellt. Das Verfahren der 2. Änderung wurde nicht weitergeführt. Die Ziele der 3. Bebauungsplanänderung sind:
Im Rahmen der Auslegung werden ein Grünordnerischer Fachbeitrag (2009), eine Potenzialabschätzung zur Fauna (2007) sowie ein Schalltechnisches Gutachten (2015/2016) als umweltrelevante Informationen ausgelegt.
Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfertigung eines Umweltberichts und einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans I/3C wird durch das Büro claussen-seggelke stadtplaner, Hamburg, erstellt.
Geesthacht, den 19. Dezember 2016
Olaf Schulze
Bürgermeister