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  Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/3C 3. Änderung „Hafencity“

Plangebiet: Nördlich angrenzend an den städtischen Hafen, südlich der Steinstraße sowie Teile der Steinstraße, Flurstücke 9141, 9142, 11461, 12249, 12250, 12251, 12252, 12256, 12259, 12260, 12263, 12297 sowie Teile der Flurstücke 4430, 12266, 12267 und 12346.

Übersichtsplan:

Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 13. Dezember 2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. I/3C 3. Änderung „Hafencity“, der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung werdem

 

vom 09. Januar 2017 bis einschließlich 10. Februar 2017

 
im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Stadt Geesthacht hat in der Vergangenheit den Bebauungsplan Nr. I/3 C sowie die 1. Änderung aufgestellt. Das Verfahren der 2. Änderung wurde nicht weitergeführt. Die Ziele der 3. Bebauungsplanänderung sind:

  • Für das Gebiet soll als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet statt Mischgebiet festgesetzt werden.
  • Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Gebäude um ein Staffelgeschoss zu erhöhen (III + Staffel), die zulässigen Gebäudehöhen werden dementsprechend um 2m heraufgesetzt.
  • Die Wasserkante wird als Böschung in Kombination mit einer Winkelstützwand ausgeführt.
  • Der Hochwasserschutz wird weiterhin durch die Ausführung der Tiefgarage mit einer wasserseitigen Wand (Höhe 8,70 m üNN) – Objektschutz – sichergestellt.
  • Die Abgrenzung des Geltungsbereichs wird an die benachbarten Bebauungspläne angepasst.

Im Rahmen der Auslegung werden ein Grünordnerischer Fachbeitrag (2009), eine Potenzialabschätzung zur Fauna (2007) sowie ein Schalltechnisches Gutachten (2015/2016) als umweltrelevante Informationen ausgelegt.

Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anfertigung eines Umweltberichts und einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung verzichtet.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans I/3C wird durch das Büro claussen-seggelke stadtplaner, Hamburg, erstellt.

 

Geesthacht, den 19. Dezember 2016

 

Olaf Schulze
Bürgermeister

 

 

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