Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

der Stadt Geesthacht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

 

Am Donnerstag, den 01. Dezember 2016 um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Raum 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke folgendem Bauleitplan statt:

Plangebiet

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden: von dem Flurstück 10302 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Osten: durch die Bergedorfer Straße
Im Süden: von den Flurstücken 849, 4032, 1272, 8172 und 384 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht
Im Westen: durch die Mühlenstraße

 

Zielsetzung

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 12. April 2016 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/ 25 „Bergedorfer Straße Süd“ aufzustellen. Der Grundeigentümer hat sich für die Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereiches entschieden. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von 14 Wohneinheiten vor sowie die Etablierung eines Trägers für einen Senioren- und Pflegedienst im Untergeschoss. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Geesthacht, den 16. November 2016

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)