Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Geesthacht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches
Am Donnerstag, den 01. Dezember 2016 um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Raum 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke folgendem Bauleitplan statt:
Plangebiet
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: | von dem Flurstück 10302 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht |
Im Osten: | durch die Bergedorfer Straße |
Im Süden: | von den Flurstücken 849, 4032, 1272, 8172 und 384 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht |
Im Westen: | durch die Mühlenstraße |
Zielsetzung
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 12. April 2016 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/ 25 „Bergedorfer Straße Süd“ aufzustellen. Der Grundeigentümer hat sich für die Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereiches entschieden. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von 14 Wohneinheiten vor sowie die Etablierung eines Trägers für einen Senioren- und Pflegedienst im Untergeschoss. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Geesthacht, den 16. November 2016
Olaf Schulze
Bürgermeister