Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die geplanten Nutzungsarten aller Flächen einer Stadt/Gemeinde für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren dar. Sein Inhalt ist in § 5 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelt.
Die im August 2014 vom Innenministerium Schleswig-Holstein nach § 6 BauGB genehmigte Flächennutzungsplanneuaufstellung (FNP - N) weist zwei Teilbereiche auf, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden. Bis dahin gelten für diese beiden Teilbereiche der Flächennutzungsplan von 2005 bzw. die jeweiligen Flächennutzungsplan-Änderungen in dem Bereich.
Bei den zwei Teilbereichen handelt es sich zum einen um das Gewerbe- und Industriegebiet Düneberg und zum anderen um eine Teilfläche Horner Kamp.
Die Flächennutzungsplanung unterliegt ständigen Änderungen. Konkrete Informationen können Sie beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht einholen.
Hinweis
Im persönlichen Beratungsgespräch werden mündliche Auskünfte erteilt. Durch die Auskünfte entsteht kein Rechtsanspruch, da andere, im Beratungsgespräch nicht bekannte Sachverhalte eine andere Entscheidung im bauordnungsrechtlichen Verfahren erforderlich machen können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.