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Bauvoranfrage

Bestehen Zweifel oder Unklarheiten, ob ein von Ihnen geplantes Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist, so können Sie eine so genannte Bauvoranfrage stellen. Die Bauvoranfrage muss eine oder mehrere selbstständig zu prüfende konkrete Fragen enthalten (z.B. "Ist das von mir beschriebene Bauvorhaben an dem geplanten Standort zulässig?"). Die zugehörigen Bauvorlagen müssen alle Informationen enthalten, die die Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der gestellten Einzelfrage benötigt. In der Regel sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:

  •  stichwortartige Beschreibung des Bauvorhabens
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Vorhabens (z.B. eingezeichneter Standort für ein Wohnhaus)

Bauvoranfragen sind zweifach beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Geesthacht schriftlich einzureichen. Die Entscheidung hierüber ist für den Antragsteller kostenpflichtig. Im Unterschied zu der unverbindlichen mündlichen Auskunft ist der Bauvorbescheid rechtsverbindlich und die Stadt Geesthacht ist dann an die darin getroffene Aussage innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsfrist gebunden.

Die Bauvoranfrage klärt Grundsätzliches, berechtigt aber noch nicht zum Bauen.

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