Die Temperaturen sinken, der Wind frischt auf: Der Herbst hält Einzug und mit ihm steigt wie jedes Jahr die Unfallgefahr für Zufußgehende und Radfahrende. Denn wenn sich Blätter und Früchte von den Bäumen lösen und auf feuchte Böden fallen, kann das zu einer rutschigen Mischung werden. Im Winter können dann Schnee- und Eisglätte hinzukommen.
Angesichts dieser Aussichten erinnert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadtverwaltung Geesthacht an die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geesthacht. Diese sieht für Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer Reinigungsverpflichtungen und Winterdienst vor, die hier auszugsweise noch einmal wiedergegeben sind. „Seitens der Anliegerinnen und Anlieger ist hierbei insbesondere auch auf die Beseitigung von auftretender Rutschgefahr durch auf dem Gehweg liegendes nasses Laub sowie Eisglätte sowie durch überfrierende Nässe) wegen der hiermit verbundenen besonderen Gefahren zu achten“, betont der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.
Es gelten folgende Verpflichtungen:
Wenn Anliegende dieser Reinigungsverpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen - die örtliche Straßenreinigungssatzung sieht eine Geldbuße von bis zu 511 Euro vor.
„Darüber hinaus setzen sich Anliegende, welche ihrer Reinigungsverpflichtung nicht oder unzureichend nachkommen, dem Risiko aus, bei Auftreten eines Personenschadens (z.B. Sturz eines Fußgängers) haftungsrechtlich persönlich in Anspruch genommen zu werden, da die eigene Privathaftpflichtversicherung bei einem groben Verschulden vermutlich eine Schadensregulierung ablehnen wird“, informiert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.
Ausführliche Informationen zur Straßenreinigung sind auch unter www.geesthacht.de bei der Anwahl „Rathaus“ unter der Rubrik „Dienstleistungen von A-Z“ bei Eingabe des Suchbegriff „Straßenreinigung“ verfügbar.