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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Wahlvorschläge für die Neubildung des Frauenbeirates

Nach der Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten ist ein neuer Frauenbeirat für die Zeit ab Januar 2024 zu wählen. Aufgabeninhalte, die Rechtstellung und das Wahlverfahren für die Mitglieder der Beiräte sind in der Satzung über die Bildung von Beiräten enthalten.

Der Frauenbeirat besteht aus höchstens neun, mindestens fünf Frauen und wird für die Dauer von fünf Jahren von der Ratsversammlung gewählt. Er vertritt die besonderen Interessen der Geesthachter Frauen. Seine Aufgaben sind die sachkundige Begleitung aller Vorhaben, die sich für Frauen als wichtig erweisen, die Entwicklung von Konzepten, die langfristig Perspektiven für die Frauen in Geesthacht auf- und ausbauen sollen und die Förderung des allgemeinen Frauenbewusstseins. Der Frauenbeirat informiert und berät Verwaltung und Politik in allen Frauenfragen. Darüber hinaus informiert er die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Öffentlichkeitsarbeit.

In den Frauenbeirat wählbar sind Geesthachter Frauen, die sich nachweislich durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit für Frauenprobleme eingesetzt haben.

Die Stadt Geesthacht hofft auf eine rege Beteiligung am Bewerbungsverfahren zur Bildung des Frauenbeirates.

Bewerbungen sind schriftlich mit kurzem Lebenslauf, in dem insbesondere auf die für die Bewerbung relevanten Tätigkeiten bzw. Erfahrungen eingegangen werden soll, bis zum 22.09.2023 an die Stadt Geesthacht zu richten.

Die Wahl erfolgt nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht.

Für telefonische oder persönliche Rücksprachen steht im Rathaus die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Anja Nowatzky, zur Verfügung.

Telefon: +49 4152 13-366
Fax: +49 4152 13-479
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Geesthacht, den 03. August 2023

 

Olaf Schulze
Bürgermeister

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