Wahlvorschläge für die Neubildung des Beirates für Natur und Umwelt
Nach der Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten ist ein neuer Beirat für Natur und Umwelt für die Zeit ab Januar 2024 bis Dezember 2028 zu wählen. Aufgabeninhalte, die Rechtstellung und das Wahlverfahren für die Mitglieder der Beiräte sind in der Satzung über die Bildung von Beiräten enthalten.
Der Beirat für Natur und Umwelt besteht aus höchstens neun, mindestens fünf Mitgliedern und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er ist unabhängiger Vertreter der Natur und Umwelt. Seine Aufgaben sind die sachkundige Begleitung aller Vorhaben, die sich auf die Natur, die Landschaft und die Umwelt auswirken, die Entwicklung von Konzepten, die langfristig Natur, Landschaft und Umwelt erhalten sollen und die Förderung des allgemeinen Umweltbewusstseins. Der Beirat informiert und berät Verwaltung und Politik in allen Umweltfragen. Darüber hinaus informiert er die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Öffentlichkeitsarbeit. Der Beirat ist aus der Sicht der Stadt Geesthacht den Trägern öffentlicher Belange gleichgestellt. Wählbar sind Bürgerinnen und Bürger, die in Geesthacht wohnen oder arbeiten. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach fachlicher Qualifikation.
Die Stadt Geesthacht hofft auf eine rege Beteiligung am Bewerbungsverfahren zur Bildung des Beirates.
Bewerbungen sind schriftlich mit kurzem Lebenslauf, in dem insbesondere auf die für die Bewerbung relevanten Tätigkeiten bzw. Erfahrungen eingegangen werden soll, bis zum 22.09.2023 an die Stadt Geesthacht, Fachdienst Umwelt, zu richten.
Die Wahl erfolgt nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Umwelt und Energie durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht. Für eine telefonische oder persönliche Rücksprache steht Ihnen im Rathaus der Stellvertretende Leiter des Fachdienstes Umwelt, Herr Jürgen Pflantz, zur Verfügung:
Geesthacht, den 02. August 2023
Olaf Schulze
Bürgermeister