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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Anordnung gemäß § 176 LVwG - Verbot über das Mitführen von Flaschen und Getränkebehältnissen aller Art im Bereich des Freigeländes am Dorfteich in Grünhof-Tesperhude und der unten näher bezeichneten Straßenzüge der Stadt Geesthacht

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - Verbot über das Mitführen von Flaschen und Getränkebehältnissen aller Art im Bereich des Freigeländes am Dorfteich in Grünhof-Tesperhude und der unten näher bezeichneten Straßenzüge der Stadt Geesthacht

 

Geesthacht, den 11. Juli 2023
 

Olaf Schulze
Bürgermeister

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