Der Bundesrat hat im Dezember 2022 eine Härtefallregelung für private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, beschlossen. Heizöl- und Pelletkunden sollen rückwirkend über einen Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaszuschuss entlastet werden.
Der Zuschuss soll ab 2023 rückwirkend von den Ländern ausgezahlt werden. Eine Auszahlung erfolgt nur auf Antrag - für Mieter müsste der Vermieter die Entlastung beantragen.
Voraussetzungen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, will der Staat 80 Prozent von dem Betrag übernehmen, der das Doppelte der Kosten des Jahres 2021 übersteigt. Für die Rechnung ist also nicht nur der Einkaufspreis für Heizöl oder Pellets aus 2022 relevant, sondern auch die Preise aus 2021. Die Politik plant dafür einen einheitlichen Referenzpreis für alle anzusetzen.
Die Obergrenze der Entlastung soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen. Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, mit dem der Bund auch die Strom- und Gaspreisbremse finanziert.
Die Entlastung soll in 2023 ausgezahlt werden.
In Schleswig-Holstein ist für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Zuschusses das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zuständig. Anträge können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angenommen und bearbeitet werden. Die Stadt Geesthacht ist nicht Ansprechpartnerin für dieses Anliegen.
Informieren Sie sich auf der Seite des Landes über den aktuellen Stand
Anmerkung: Verbraucher mit einer alten Öl- oder Gasheizung haben Anspruch auf verschiedene Förderungen für eine neue Heizung. Der Kauf und Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung werden etwas stärker bezuschusst, wenn man seine alte Heizung komplett ausbaut und nicht mehr nutzt (Tauschbonus).