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© Stephan Darm 
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Geesthachter Rathaus erweitert Öffnungszeiten: Ab September sind alle Fachdienste wieder ohne Termin erreichbar

Längere Öffnungszeiten und Zutritt ohne vorherige Terminvergabe: Die Stadtverwaltung Geesthacht erweitert ab dem 1. September 2022 ihre Öffnungszeiten.

Das Rathaus (Markt 15) wird dann am Dienstag von 7.30 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr für Besuchende geöffnet sein. Innerhalb dieser Zeitfenster werden Mitarbeitende aller Fachdienste ohne vorherige Terminabsprache persönlich erreichbar sein. Montags, mittwochs und freitags sind Vor-Ort-Termine nur mit Termin möglich. Diese können telefonisch oder per E-Mail direkt mit dem entsprechenden Fachdienst ausgemacht werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Website der Stadt (www.geesthacht.de) unter dem Punkt „Rathaus“ und dort unter „Ansprechpartner“ zu finden.

Ausnahmen von der geschilderten Dienstags- und Donnerstagsöffnung gibt es zwei:

1. Persönliche Vorsprachen zu Leistungen nach dem SGBXII (unter anderem Sozialhilfe, Bestattungskosten, Hilfe zur Pflege) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Sozialamt möglich.

2. Das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses ist weiterhin Montag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr ohne Termin zugänglich. Am Mittwoch ist das Bürgerbüro geschlossen. Das Team des Bürgerbüros ist für Nachfragen und Terminabsprachen unter 04152/13-171 und buergerbuero@geesthacht.de erreichbar.

 „Wer während der regulären Öffnungszeiten nicht vorbeikommen kann, dem bieten wir auch Termine außerhalb dieser Zeitfenster an. Diese können per E-Mail oder telefonisch mit dem jeweiligen Fachdienst oder dem Bürgerbüro ausgemacht werden“, erklärt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze. Wichtig zu wissen: Auch wenn in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens inzwischen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden muss, besteht im Rathaus weiterhin eine Maskenpflicht für alle Besuchenden und Mitarbeitenden. Darüber hinaus weist der Verwaltungschef darauf hin, dass nicht für alle Anliegen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. „Vieles lässt sich telefonisch oder per E-Mail klären. Wer kann, sollte diese Möglichkeiten auch wahrnehmen, denn das spart allen Beteiligten Zeit.“  Einige Beispiele: Ein persönliches Erscheinen ist notwendig für die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses, eine Verlustanzeige für einen Personalausweis oder Reisepass, für Anmeldungen und Beglaubigungen sowie für die Beantragung eines Parkausweises für Schwerbehinderte (Merkzeichen aG) und Lebensbescheinigungen, für die Abholung eines neuen Führerscheins, eines neuen Personalausweises oder Reisepasses.
Per E-Mail oder auf dem Postweg können ein Führungszeugnis, ein Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung, eine Meldebestätigung, Fischereischeine und Fischereimarken beantragt werden. Auch für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkgebührenbeitrag ist kein persönliches Erscheinen notwendig.

Zur weiteren Einordnung: Nach Beginn der Coronapandemie wurde das Geesthachter Rathaus zum Schutze aller Beschäftigen zügig geschlossen. Bereits ab April 2020 öffnete das Rathaus wieder für Termine und im September 2020 das Bürgerbüro für die tägliche Laufkundschaft.

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