Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben gegenüber dem Kalenderjahr 2020 für die Grundsteuer A mit 400 v. H. und für die Grundsteuer B mit 425 v. H. unverändert.
Auf die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 wird daher verzichtet.
Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheiderteilung (Kalenderjahr 2019, in Einzelfällen auch später) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 oder später veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I, Seite 965) in der derzeit geltenden Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2021 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten.
Die Grundsteuer wird -vorbehaltlich einer anderen Regelung- wie folgt fällig:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe bei der Stadt Geesthacht, Fachdienst Finanzen, Controlling und Beteiligungsmanagement, Markt 15, 21502 Geesthacht, einzulegen.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 1 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. Seite 686) keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Widerspruch erhoben wird, müssen die angeforderten Beträge fristgemäß bezahlt werden.
Sonstige Hinweise:
Auf die Ausführungen in den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheiden wird ausdrücklich hingewiesen.
Für die durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzten Grundsteuern ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen.
Sollten Sie sich zukünftig für die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs entscheiden, werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Bitte sorgen Sie für Kontendeckung.
Die Forderungen, für die eine Einzugsermächtigung(SEPA-Lastschriftmandat) vorliegt, werden zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der entsprechenden Mandatsreferenz und der Gläubige -ID
DE64GEE00000077096 der Stadt Geesthacht abgebucht.
Geesthacht, den 15.02.2022
Olaf Schulze
Bürgermeister