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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Prüfung der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht vom 08. August 2021

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat mit Entscheidung vom 11. Oktober 2021 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht vom 08. August 2021 für gültig erklärt und das von mir am 16. August 2021 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gem. § 83 Abs. 2 Satz 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt. Diese Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Hiermit gebe ich entsprechend § 84 Abs. 2 GKWO die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.  

 

Geesthacht, den 14. Dezember 2021

 

Dr. Georg Miebach
Gemeindewahlleiter

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