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© Stephan Darm 
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3G bei der Ratsversammlung und Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte

Ab sofort finden die Sitzungen der Ratsversammlung, der Ausschüsse und der Beiräte unter
3G-Voraussetzungen statt.

Das bedeutet, dass eine Teilnahme nur zulässig ist, wenn Teilnehmende und Besucherinnen und Besucher

  • geimpft (vollständiger Schutz liegt 14 Tage nach 2. Impfung vor) oder
  • genesen (bis 6 Monate nach bestätigter Infektion) oder
  • getestet (Bescheinigung Testzentrum, Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden)

sind.

Die Zugangsvoraussetzungen werden am Eingang kontrolliert. Bringen Sie bitte Ihr digitales Impfzertifikat oder Ihren Impfpass, die Genesenenbescheinigung oder das negative Testergebnis mit.



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