Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Stadt Geesthacht
Gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts (AusfVO SprengRecht) vom 05. August 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 269) wird folgendes für den Bereich des Ortsgebietes der Stadt Geesthacht allgemein angeordnet:
Am 31. Dezember 2021 und 01. Januar 2022 dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, welche mit der CE-Kennzeichnung (die aufgeführte Nummer hinter dem CE-Zeichen gibt hierbei die Prüfstelle an) sowie mit einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung des pyrotechnischen Gegenstandes durchgeführt hat, versehen sind nach folgender Maßgabe verwendet (abgebrannt) werden:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung zum Jahreswechsel 2021/ 2022 dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage nur von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr abgebrannt werden.
Nach den Bestimmungen des § 23 der 1. SprengV ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
Für besonders brandempfindliche Gebäude (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen werden wegen der besonderen Brandgefährdung folgende Sicherheitsabstände angeordnet:
Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 1. SprengV i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 u. Absatz 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung-HlbVO) verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.
Geesthacht, den 03. Dezember 2021
Olaf Schulze
Bürgermeister