2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003 S. 57), in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. 2005 S. 27) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 07.05.2021 folgende Satzung erlassen:
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen
Geesthacht, den 11.05.2021
Olaf Schulze
Bürgermeister