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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003 S. 57), in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. 2005 S. 27) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 07.05.2021 folgende Satzung erlassen:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht - 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen

 

Geesthacht, den 11.05.2021

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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