Die Betreuung ist an den Unterrichtstagen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der für die Kinder unterrichtsfreien Zeit geöffnet.
An Sonn- und Feiertagen, Sonnabenden, Schulentwicklungstagen sowie an beweglichen Ferientagen findet keine Betreuung statt.
Die Anmeldung für die Teilnahme an der Betreuung erfolgt durch Abgabe des ausgefüllten Anmeldebogens bei der Betreuungskraft. Die Anmeldung gilt für die gesamte Dauer des Grundschulbesuchs, sofern keine Abmeldung erfolgt.
Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen. Die Abmeldung muss schriftlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum Monatsende erfolgen.
Auf Vorlage eines Leistungsbescheides nach dem Zweiten, Dritten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz kann die Gebühr um 100 % ermäßigt werden.
Außerdem wird eine Ermäßigung für Geschwisterkinder in folgender Höhe gewährt:
a) für das erste Geschwisterkind 50 %
b) ab dem zweiten Geschwisterkind 100%
Während der Ferien für die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein bleibt die Grundschulbetreuung der Buntenskampschule grundsätzlich geschlossen. Gleiches gilt für bewegliche Ferientage und Schulentwicklungstage.
Im Rahmen der Grundschulbetreuung wird eine Ferienbetreuung angeboten. Die Zeiten der Ferienbetreuung werden durch Aushang rechtzeitig bekanntgegeben. Die Ferienbetreuung umfasst insgesamt 9 Wochen. Für die Ferienbetreuung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.