Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geesthacht
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Ratsversammlung in der Sitzung am 13. März 2020 beschlossene 2. Änderung Flächennutzungsplanes der Stadt Geesthacht für den südöstlichen Hangbereich des Pumpspeicherwerks Geesthacht (Flurstücke 2/5 (teilweise) und 2/14 (teilweise) der Flur 3 der Gemarkung Hasenthal der Stadt Geesthacht, „Photovoltaikanlage Pumpspeicherbecken“) mit Bescheid vom 11. Juni 2020, Az.: IV 527 -512.111 -53032 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht, 4. Etage nach Terminvereinbarung (aufgrund von Corona) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „https://www.geesthacht.de/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen“ und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Geesthacht geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Geesthacht, den 16. Juni 2020
Olaf Schulze
Bürgermeister