über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020
Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 aus Anlass der Veranstaltungen „Marktsonntage“ der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden
nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:
§ 1
Wird wie folgt geändert:
Marktsonntag am Sonntag, 06. September 2020, von 13.00 bis 18.00 Uhr
Marktsonntag am Sonntag, 01. November 2020, von 13.00 bis 18.00 Uhr
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Geesthacht, den 24. April 2020
Olaf Schulze
Bürgermeister