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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

anlässlich der Ratsversammlung am 13. März 2020

Einladung zur 13. Sitzung der Ratsversammlung

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner Geesthachts, die oder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und müssen eine kurze Beantwortung ermöglichen. Die Redezeit ist begrenzt.

Sitzungsunterlagen für die Ratsversammlung stehen in begrenzter Anzahl in der Stadtbücherei, Rathausstraße 58, zur Verfügung; desgleichen im Vorraum des Ratssaales am Tage der Ratsversammlung.

 

Samuel Walter Bauer
Bürgervorsteher

 

 

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