Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Prüfung der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht vom 13. Dezember 2009


Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat nach Prüfung der gemäß § 83 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vorgelegten Wahlunterlagen folgende Entscheidung getroffen:
„Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht vom 13. Dezember 2009 wird für gültig erklärt.“ 
   
Geesthacht, den 19. April 2010 
  
Maren Marquardt
Gemeindewahlleiterin
Zum Seitenanfang (nach oben)