Die Luftsicherheitsbehörde beziehungsweise Luftfahrtbehörde sorgt für die Sicherheit auf den Flughäfen und ist verantwortlich für die Vergabe von Erlaubnissen und Ausnahmen für den Flugbetrieb.
So erhalten Sie bei der Schleswig-Holsteinischen Luftfahrtsbehörde:
- Lizenzen für Luftfahrzeugführer wie die Privatpilotlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballone oder
- die Berechtigung zum Betrieb von Flugmodellen und
- sonstige Berechtigungen,
- Erlaubnisse für den Flugbetrieb wie auch
- luftrechtliche Ausnahmen und
- die Zuverlässigkeitsüberprüfungen.