Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, zum Beispiel durch Anbau einer Anhängerkupplung, Verwendung anderer Rad-/Reifenkombinationen, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.
Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle (TÜV Nord) oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd Autopartner GmbH) begutachtet werden:
Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilegenehmigung vermerkt.
Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie zum Beispiel die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.
Voraussetzungen:
Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist, Vorführung des Fahrzeugs bei einer / einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer Prüfingenieurin / eines Prüfingenieurs, die den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigen.