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© Stephan Darm 
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  • Urkunden aus dem Geburtsregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
  • Urkunden aus dem Eheregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder
  • Urkunden aus dem Sterberegister, wenn die Beurkundung nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.

Senden Sie das bereitgestellte Download-Formular ausgefüllt mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen an das Standesamt Geesthacht. Die Zusendung der Urkunde(n) erfolgt per Nachnahme, die zur Begleichung der Gebühr(en) dient.

Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.

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