Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Die Steuerkarte muss vorgelegt werden. Bei Ehepaaren müssen beide Steuerkarten zusammen vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, das Ehegatten für eine Änderung de Steuerklassen eine unterschriebene Erklärung abgeben müssen, auf welche Steuerklassen die Lohnsteuerkarten geändert werden sollen. Für diese Änderungen müssen beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden.
Kinder über dem 18. Lebensjahr dürfen lediglich vom Finanzamt eingetragen werden.

  • Bei Änderungen aufgrund familiärer Gründe (Heirat, Geburt, Religionsangelegenheiten) sind entsprechende Nachweise beizubringen.
    Die Vordrucke sind im Einwohnermeldeamt erhältlich. Die Vordrucke "Ausstellung einer Lohnsteuerkarte", "Änderung der Lohnsteuerkarte wegen dauerndem Getrenntlebens", "Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte" stehen außerdem noch unter dem Punkt Formulare (siehe unten) für Sie zum Download bereit. Bitte beachten Sie die dort angegebenen genaueren Hinweise.
  • Zum Seitenanfang (nach oben)