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© Stephan Darm 
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Den Antrag können Sie nur persönlich bei uns im Bürgerbüro stellen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung und die Vorlage der Personalausweise oder Pässe beider Elternteile erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.  

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur noch möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Reisebeginn innerhalb 48 Studen.
  • Reiseland erkennt den vorläufigen Reisepass an.
  • Buchungsunterlagen liegen vor.
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