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© Stephan Darm 
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Es können Auskünfte für nätürliche oder juristische Personen beantragt werden.

Bei Auskünften für natürliche Personen ist eine Beantragung nur
  • persönlich
  • unter Vorlage der Ausweispapiere und
  • unter Angabe des Mädchennamens der Mutter
    möglich.
  • Außerdem muss der Wohnsitz in Geesthacht sein.

    Bei Auskünften über juristische Personen ist folgendes zu beachten:
  • Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug erforderlich
  • Der Betriebssitz des Gewerbes muss in Geesthacht sein.
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