Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • den Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die Merkzeichen aG bzw. Bl (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blindheit) eingetragen sind
    oder
  • den Feststellungsbescheid des Landesamtes für Soziale Dienste mit der Zuerkennung der Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) bzw. Bl (Blind), bzw. Amelie oder Phokomelie (Kontergangeschädigt) eingetragen sind
    und
  • ein Passfoto

    Weiterhin hat der Antragsteller eine Unterschrift zu leisten. Man kann seine Angelegenheiten auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten wahrnehmen lassen.
  • Zum Seitenanfang (nach oben)