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© Stephan Darm 
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Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) ,Blinde (Bl) und Amelie oder Phokomelie (Kontergangeschädigte) werden im öffentlichen Parkraum europaweit Parkplätze reserviert. Diese sind in der Regel mit dem Parkplatz- und Rollstuhlfahrersymbol markiert. Inhaber des Parkausweises für Schwerbehinderte dürfen diese Plätze nutzen. Der Parkausweis ist deutlich sichtbar auszulegen.
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