Die Eltern wählen im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Schulen oder Förderzentren eine Schule ihrer Wahl aus.
Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die für sie zuständige Schule einzuschulen.
Zuständig ist die Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder ihre Wohnung haben.
Schulbezirk I: Grund- und Hauptschule Buntenskamp
Der Schulbezirk I wird im Westen begrenzt durch die Wärderstraße, Dünenstraße, Grenzstraße, Bahnstraße, An der Post, im Norden durch die Berliner Straße, im Süden durch die Steinstraße, Am Hafen, Werftstraße und Elbuferstraße. Die östliche Grenze bildet das Gelände Edmundsthal-Siemerswalde. |
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Schulbezirk II: Grundschule Silberberg
Der Schulbezirk II wird im Westen begrenzt durch das Industriegebiet, Heuweg, Am Knollgraben, Hans-Mayer-Siedlung, Bauernvogtsweg, im Norden durch die Heidberge. Im Osten bilden die Straßen Richtweg, Ostpreußenweg, Heideblöcken, Riesdahl und Rosenblöcken die Grenze. Im Süden die Straßen Gerstenblöcken, Gerstentwiete, Geesthachter Straße, Querstraße, Neuer Krug, Steglitzer Straße, Düneberger Straße und Am Schleusenkanal.
Schulbezirk III: Grund- und Hauptschule Oberstadt
Der Schulbezirk III wird im Westen begrenzt durch den Hohenhorner Weg und Marksweg, im Norden durch die Straßen Hinterer Heideweg, Sommerpostweg und Worther Weg, im Süden durch den Dösselbuschberg, Schulweg, Am Ilensoll, Ilenweg, Schäferberg, Hoopmersgrund, Höchelsberg, Nachtigallenweg und die Amselstraße. Im Osten durch die Straßen Beim Schackendiek und dem Haferberg.
Schulbezirk IV: Waldschule - Grundschule
Der Schulbezirk umfasst die Ortsteile Grünhof-Tesperhude, Krümmel, das Gut Hasenthal und die Heinrich-Jebens-Siedlung.
Alle Schulbezirke umfassen die o.g. Straßen sowie alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen.