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Baumkontrolle

Baumkataster

Die Stadt Geesthacht besitzt seit 2002 ein Baumkataster. In diesem Baumkataster sind 5.623 Bäume eingepflegt (Stand von 2010). Hierbei handelt es sich überwiegend um Bäume im unmittelbaren Stadtgebiet. Das Kataster wird gespeist durch zwei städtische Baumkontrolleure, die nach FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) zertifiziert sind.

Das heißt, die erfassten Bäume unterliegen einer ständigen Kontrolle. Die Kontrolldaten werden in ein mobiles Erfassungsgerät eingegeben und dienen dann der Auswertung, aus der sich z.B. ergibt, welcher Baum kein ausreichendes Lichtraumprofil hat, welcher Baum Totholz besitzt, welcher Baum von Pilz befallen ist oder welcher Baum in seiner Standsicherheit gefährdet ist. Aus diesen Daten ergeben sich die Pflegeaufträge an die Fachfirmen und bei schwierigen Fällen an die Baumgutachter. Zu guter Letzt dienen die Daten als Beweismittel bei Anträgen für Fällungen.

Durch das Baumkataster ist der Fachdienst Umwelt in der Lage, absolute Daten über die erfassten Bäume bereit zu stellen, die eine Aussage darüber ermöglichen, wie vital und standsicher ein Straßenbaum ist.

Kleinere Schnittmaßnahmen werden bei der Kontrolle mit erledigt. Dies gilt auch für die Erstversorgung bei Beschädigungen. Größere Maßnahmen werden durch Fachfirmen ausgeführt.

Auch für die Fällung eines städtischen Baumes bedarf es einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Hier ist dann die Auswertung des Baumkatasters wichtig und meist wird auch noch ein externes Gutachten angefordert.

Größere geplante Baumfällaktionen werden im Ausschuss für Bauen und Umwelt mitgeteilt, damit dieser zustimmen oder Bedenken äußern kann. Erst danach erfolgt der Antrag zur Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Auch der Fachdienst Umwelt ist angehalten, diese Arbeiten nur während der genehmigten Fällzeiten durchführen zu lassen. Verboten ist die Fällung vom 15. März bis 30. September. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, erteilt die Untere Naturschutzbehörde eine sogenannte Ausnahmegenehmigung. Der Antrag muss ausreichend begründet sein.

Auch die Geesthachter Bürgerinnen und Bürger benötigen eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Wichtig sind dann die Angaben, was für ein Baum gefällt werden soll, wie groß der Stammdurchmesser in einem Meter Höhe ist und ob der Baum in einem B-Plan vermerkt ist. Als Orientierungswert ist ein Stammumfang von 190 cm in einem Meter Höhe zu nennen. 

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Kontakt

Franko Stein
Fachdienst Umwelt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-325
Fax: +49 4152 13-472
E-Mail oder Kontaktformular
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