Bei nachweisbarer Bedürftigkeit (z.B. nicht ausreichenden Noten in Klassenarbeiten und/oder Zeugnissen) ist ein kostenloser Förder- und Stützunterricht während der Erstausbildung in kaufmännischen, sozialen und gewerblichen Berufen möglich.
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (SGB III) werden finanziert über die Agentur für Arbeit. Bei Bedürftigkeit können Auszubildende, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, Unterstützung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, im schulischen Bereich oder im persönlichen Umfeld erhalten.