Die Stadt Geesthacht verfügt über viele städtische Freisportanlagen sowie Turn- und Sporthallen der städtischen Schulen. Diese und auch die Unterrichtsräume der Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
Näheres regelt die Ordnung über die Benutzung der Schulräume, Turn- und Sporthallen sowie der Sportplätze.
Sportvereine, Verbände oder sonstige Gruppen aus dem Stadtbereich und den Umlandgemeinden können für sportliche, kulturelle und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen einen Antrag auf Nutzung unserer Sportanlagen oder Unterrichtsräume stellen. Dabei gilt, dass die Veranstaltung dem Charakter der Räume entsprechen muss und dadurch keine schulischen und sonstigen öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Hierbei haben die Belange der Schulen und ortsansässigen Vereine Vorrang.
Ordnung über die Benutzung von Schulräumen, Turn- und Sporthallen sowie der Sportplätze (PDF, 33 kB, 21.09.2024)