Die Kassenärztlichen / Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche / Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben die vertragsärztliche / vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellung umfasst auch die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).
Grundsätzlich ist jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt und jede Vertragszahnärztin / jeder Vertragszahnarzt zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Der organisierte allgemeine Notdienst erstreckt sich auf die Notdienstbezirke.
Weitere Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärztinnen/Ärzte und Krankenhäuser finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde, häufig unter dem Menüpunkt "Gesundheit" oder "Soziales". Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird zudem in der lokalen Presse veröffentlicht.