Wenn Sie im Besitz einer ausländischen Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer sind und in Schleswig-Holstein als Lehrerin oder Lehrer tätig werden wollen, ist eine Anerkennung Ihrer Qualifikation erforderlich.
Die Bedingungen, die Sie für eine „Befähigung für ein Lehramt" erfüllen müssen, sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. Demnach ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Anerkennung in Schleswig-Holstein stellen, wenn Sie hier als Lehrer/in tätig werden wollen.
In Schleswig-Holstein werden Lehrerinnen und Lehrer für unterschiedliche Schulen ausgebildet.
Es bestehen folgende Lehrämter:
Das Verfahren ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Herkunft Ihres Abschlusses.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, dauert das Verfahren maximal drei Monate.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf zulässig. Mehr Informationen dazu, entnehmen Sie aus ihrem Bescheid.
Sie können auch die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland".
Zudem begleiten und beraten die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.