Sie können bei der zuständigen Behörde eine Fortbildungsveranstaltung oder sich als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle anerkennen lassen.
Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Wenn Sie Fortbildungsveranstaltungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung durchführen wollen, müssen diese von der zuständigen Behörde anerkannt werden
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Es sind Informationen zu den Veranstaltungsinhalten, zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weiter Unterlagen beizubringen.
§ 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 5 Absatz 2 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Auch Fortbildungsveranstaltungen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.