Sie beantragen bei der oberen Fischereibehörde, dass Ihr selbständiges Fischereirecht in das Fischereibuch eingetragen wird. Sie erhalten vom Amt einen offiziellen, gesiegelten Bescheid über die Eintragung. Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Das Fischereibuch dient demnach zusätzlich als zentrales Auskunftsregister.
Nachdem die Zahlung von Ihnen getätigt wurde und bei der Behörde eingegangen ist, wird Ihr Vorgang abgelegt
Sie sind im Besitz eines selbstständigen Fischereirechtes oder im Besitz eines Gewässergrundstückes.