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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
[Nr.99023001050002 ]

Volltext

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine »zivile«, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Rechtsgrundlage(n)

§ 27 FeV

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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