Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung
Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbaurechtsmanagement, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck, 122-2311, 122-2325,
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Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag können Kosten anfallen.