In manchen Teilen der Lübecker Altstadt befindet sich der verkehrsberuhigte Bereich. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsberechtigung erforderlich. Die Berechtigung kann, unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Gründe dafür sind unter anderem: Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen, Wohnungsumzüge sowie Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern.
Bewohner der Lübecker Altstadt erhalten die Genehmigung gebührenfrei
Hansestadt Lübeck
- Straßenverkehrsbehörde -
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Mietvertrag
Nutzungsberechtigung für Stellplätze
Begründung für die einmalige Benutzung
bei einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren für das erste Fahrzeug EURO 50,--
und für jedes weitere Fahrzeug EURO 10,--
bei einer Genehmigung für wenige Tage pro Fahrzeug (bis 3 Fahrzeuge) EURO 10,20
sowie pauschal für mehrere Fahrzeuge EURO 35,--
Der Antrag kann formlos schriftlich unter Angabe des Kennzeichens direkt bei der Straßenverkehrsbehörde oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.