Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot »Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein« hat sich zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von natürlichen Personen an der beruflichen, allgemeinen, kulturellen und politischen Weiterbildung zu steigern. Die Weiterbildung soll dabei aber nicht nur der Förderung der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und der beruflichen Karriere dienen, sondern auch selbstbestimmte, mündige Teilhabe in der Transformationsgesellschaft, Chancengleichheit und aktive Beteiligung an demokratischen Prozessen fördern.
Sie können maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.
Auswahl der Projektträger:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie:
Zu den Angebotenen Leistungen sollten gehören:
Beratungsformate:
Beratungen von Unternehmen erfolgen durch fachkompetente Stellen, zum Beispiel die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Agenturen für Arbeit, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder sonstige Stellen (Verweisberatung)
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sehen vor, dass Sie die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren. Eine Missachtung kann gemäß Artikel 50 Abs. 3 der VO (EU) 2021/1060 zu einer Rückforderung von bis zu 3 Prozent der Zuwendung aus ESF Plus-Mitteln führen. Näheres findet sich im »Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit«, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.