Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Aktion »Vielfalt im Betrieb - Fachkräftesicherung für Schleswig-Holstein« hat sich die Förderung und langfristige Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten zum Ziel gesetzt. Die Aktion unterstützt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten durch individuelle Beratung und Begleitung durch die in der Aktion tätigen sogenannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter im betrieblichen Alltag.
Sie können maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.
Auswahl der Projektträger:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mit Ihren Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern folgendes Leistungsangebot (nicht abschließend) anbieten:
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sehen vor, dass Sie die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren. Eine Missachtung kann gemäß Artikel 50 Abs. 3 der VO (EU) 2021/1060 zu einer Rückforderung von bis zu 3 Prozent der Zuwendung aus ESF Plus-Mitteln führen. Näheres findet sich im »Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit«, abrufbar auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.