Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.
Sie können selbst entscheiden, ob sie im Rahmen des Modellprojekts theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 30.000 pro Jahr erhalten, wenn
Keine Förderung bekommen Sie für:
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Förderfähige Kosten sind:
die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.
Nicht förderfähige Kosten sind:
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Antragstellung:
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.
Anträge können stellen:
Dazu zählen:
Weitere Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservation von schriftlichem Kulturgut:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:
Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: